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Abgasvorschriften - Euro 4 nicht mehr zulassungsfähig

22.12.2010

Ab 01.01.2011 können PKW (M1) mit folgenden Schlüsselnummern (Feld 14.1) nicht mehr erstmalig zugelassen werden: 0462 bis 0470. Für Diesel-Pkw mit den Schlüsselnummern 0465 bis 0470 bei denen unter Bemerkungen ;Fz. erfüllt sozE; steht, gelten Sonderregelungen.

LKW (N) mit der Schlüsselnummer (Feld 14.1) 0635 sind ebenfalls nicht mehr zulassungsfähig (Erstzulassung). Es gelten aber Sonderregelungen je nach Fahrzeugart.

Die Landesdirektionen in Sachsen können keine Ausnahmegenehmigungen erteilen. Nur der Hersteller kann beim KBA die Ausnahmegenehmigung beantragen.

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