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Kennzeichenmitnahme auch in Dresden

10.01.2014


ab sofort kann in DD das alte Kennzeichen im Zuge einer Amtshandlung vom alten auf ein neues Fahrzeug mitgenommen werden. Es muss also zwischen Abmeldung und Anmeldung kein Werktag mehr liegen.

Bei Mitnahme des Kennzeichens auf ein neues Fahrzeug darf allerdings keine Änderung der Haltereigenschaft vorliegen. War das alte Fzg. z. B. auf die Ehefrau zugelassen und das neue Fzg. soll auf den Ehemann zugelassen werden, kann das Kennzeichen nicht am selben Tag übernommen werden. Wenn das Kennzeichen auf einen anderen Halter übernommen werden \\\"muss\\\", können wir das alte Fzg. nur normal abmelden und frühestens am nächsten Tag das alte Kennzeichen reservieren bzw. das neue Fzg. dann mit dem alten Kennzeichen anmelden. Wobei die Gefahr besteht, dass das Knz. über Nacht durch einen anderer Kunden über Internet reserviert wurde.

Es ist auch nicht mehr möglich, das Kennzeichen beim Abmelden auf eine andere Person zu reservieren.

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