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Zulassungen in Sachsen mit IBAN und BIC
PIR Pirna ist Vorreiter - keine Zulassung ohne Kombimandat

01.11.13



Ab 01.02.2014 wird im europäischen Lastschriftverkehr die Verwendung von IBAN und BIC zwingend erforderlich.
Dies hat zur Folge, dass bei der Zulassung eines Fahrzeuges aufgrund des KFZ-Steuer-Lastschrift-Verfahrens die Kontonummer und Bankleitzahl durch die IBAN und BIC ersetzt werden. Die Verkehrsämter in Sachsen haben mit der Umsetzung dieser Vorschrift bereits angefangen. Im Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge kann bereits seit 01.07.13 kein Fahrzeug mehr zugelassen werden, ohne das sogenannte Kombimandat auszufüllen. Das Kombimandat ist ein Formular der Finanzbehörde, das konkret auf den Einzug der Kfz-Steuer zugeschnitten ist. Formulare, die von der Hausbank für den Lastschrifteinzug zur Verfügung gestellt werden, werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Die Zulassungsstelle der Landeshauptstadt Dresden kann die IBAN und BIC bereits verarbeiten. Wie auch die Zulassungsstellen im Landkreis Bautzen, verlangt Dresden (DD) das Kombimandat noch nicht zwingend.

Alle anderen sächsischen Landkreise verlangen das Kombimandat inzwischen zwingend.

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